Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher», mit Zonenplanänderung und Änderung der Überbauungsordnung Nr. 34a «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg»
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten der Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher», mit Änderung des Zonenplans sowie der Überbauungsordnung Nr. 34a «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher» liegt grösstenteils auf Grund der Gemeinde Lauterbrunnen, betrifft jedoch auch Grund der Gemeinde Grindelwald. Parallel zur Planung soll eine flächengleiche Anpassung der Gemeindegrenzen erfolgen. Danach wird die Gemeinde Grindelwald nicht mehr von der Planung betroffen sein. Bis die Anpassung der Gemeindegrenzen erfolgt ist, werden die Planungsschritte in beiden Gemeinden durchgeführt.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher»
- Überbauungsplan 1:1’000
- Überbauungsvorschriften
Änderung Zonenplan zur UeO Nr. 53 «Eigergletscher»
- Zonenplanänderung, 1:2'500
Änderung Überbauungsordnung Nr. 34a «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg»
- Änderung Überbauungsplan 1:1’500
Weitere Unterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Naturgefahrengutachten
- Synthesebericht Eigergletscher
- Vegetationsplan 1 und 2
Die erwähnten Unterlagen liegen vom 25. September bis am 27. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen und bei Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Während der Mitwirkungsfrist kann jede Person schriftlich Stellungnahmen und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen zu richten.
Lauterbrunnen, 22. September 2025
Der Gemeinderat
Aufgrund der grossen Datenmenge sind die Unterlagen einsehbar im iCloud unter mydrive.