Einbürgerungsverfahren
Ordentliche Einbürgerung
Sie fühlen sich in der Schweiz zu Hause und sind Teil unserer Gesellschaft. Dann steht Ihnen die Möglichkeit zur ordentlichen Einbürgerung offen. Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung sind:
- Sie verfügen über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
- Sie sind seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft, davon mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde und im Kanton
Erleichterte Einbürgerung
Ausländische Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine frühzeitige Einbürgerung. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Sie sind seit insgesamt 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft
- Sie leben seit einem Jahr vor der Gesuchseinreichung in der Schweiz
- Sie sind seit 3 Jahren mit einer/einem Schweizer Bürger/in verheiratet
- Sie sind in der Schweiz integriert und gefährden die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht
Erwerb eines zusätzlichen Schweizer Bürgerrechts
Schweizerinnen und Schweizer haben die Möglichkeit, ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht (Heimatort) oder Burgerrecht zu erwerben. Voraussetzungen dafür sind:
- Sie haben eine enge Verbundenheit mit der Einbürgerungsgemeinde
Sämtliche Einbürgerungsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen erhältlich. Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Gemeindeschreiberei | +41 33 856 50 80 | gemeinde@lauterbrunnen.ch |