Steuerauskünfte
- ein schriftliches Gesuch mit einem Nachweis eines wirtschaftlichen Interesses eingereicht wird,
- ein schriftliches Gesuch mit der schriftlichen Einwilligung der steuerpflichtigen Person eingereicht wird, oder
- an Behörden oder Organisationen, die gemäss Steuergesetz ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Auskunft haben.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerbüro | +41 33 856 50 57 | steuerbuero@lauterbrunnen.ch |
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