Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen. Auskünfte werden nur erteilt, wenn:
  • ein schriftliches Gesuch mit einem Nachweis eines wirtschaftlichen Interesses eingereicht wird,
  • ein schriftliches Gesuch mit der schriftlichen Einwilligung der steuerpflichtigen Person eingereicht wird, oder
  • an Behörden oder Organisationen, die gemäss Steuergesetz ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Auskunft haben.
Auf dem von uns ausgestellten Steuerausweis sind Einkommen und Vermögen eines Jahres sowie das Total der amtlichen Werte vom Grundeigentum oder Beteiligungen an Grundeigentum in der Gemeinde aufgeführt. Die Steuerausweise sind kostenpflichtig.

Preis

gebührenpflichtig

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