Steuerrechtliche Auskünfte
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundsteuern.
Wollen Sie online mehr erfahren, so klicken Sie hier, um auf die Webseite des Kantons zu gelangen.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an die Steuerverwaltung oder erfassen Sie dies online über das Internet (TaxMe Online). Fristerstreckungen sind möglich bis spätestens 15. November des Steuerjahres.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerbüro | +41 33 856 50 57 | steuerbuero@lauterbrunnen.ch |
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