In der Gemeinde Lauterbrunnen werden die Feuerungskontrolle von Charly Feuz Kaminfegergeschäft durchgeführt. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft die Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich.

Zugehörige Objekte

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Gebührenreglement für die Feuerungskontrolle (PDF, 137.71 kB) Download 0 Gebührenreglement für die Feuerungskontrolle
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