Schwellentell
Für die Berechnung des Schwellentelles ist der amtliche Wert sowie die Zone massgebend. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Der Grundeigentümer (Nutzniesser/in) bezahlt die Abgabe. Die Minimalabgabe beträgt CHF 10.00. Die Abgabe wird für den Gewässerunterhalt verwendet.
Die Rechnungsaufbereitung erfolgt durch das Steuerbüro der Gemeinde Lauterbrunnen. Die Rechnung wird jeweils Mitte Dezember durch die Kantonale Steuerverwaltung verschickt.
Die Zoneneinteilung kann auf der Gemeinde Lauterbrunnen (Steuerbüro) eingesehen werden.
Abgabetarif:
Zone 1 | 0.24 ‰ des amtlichen Wertes |
Zone 2 | 0.16 ‰ des amtlichen Wertes |
Grundlage für die Erhebung der Schwellentelle ist das Korporationsreglement der Gemeinde Lauterbrunnen. Klicken Sie hier, um das Reglement zu öffnen.
Kontaktadresse:
Steuerbüro Lauterbrunnen
Gemeindehaus Adler
Gsteigermatte 459B
3822 Lauterbrunnen
Tel. +41 33 856 50 57
Fax. +41 33 856 50 81
E-Mail steuerbuero@lauterbrunnen.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerbüro | +41 33 856 50 57 | steuerbuero@lauterbrunnen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Finanzverwaltung | +41 33 856 50 60 | finanzverwaltung@lauterbrunnen.ch |