Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei Gäste mit Speisen und Getränken bedient, benötigt eine Einzelbewilligung.

Das Formular Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ist online oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.

Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ist ein Jugendschutzkonzept zu erstellen und einzureichen. Das Formular Jugendschutzkonzept ist online unter "Weitere nützliche Unterlagen/Informationen" oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.

Selbstkontrollkonzept
Das Formular Anleitung zur Selbstkontrolle für Festwirtschaften ist online oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.

Überzeit
Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr geöffnet sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für längere Öffnungszeiten kann das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eine Überzeitbewilligung bis 03.30 Uhr erteilen.
Gesuche um Erteilung einer gastgewerblichen Einzelbewilligung und einer allfälligen Überzeitbewilligung sind zusammen mit dem Jugendschutzkonzept, der Selbstkontrolle und dem Hygienekonzept spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen einzureichen.

Lärmschutz
Veranstaltungen, an welchen Musik über 93 dB (A) Schallpegel gespielt wird, sind meldepflichtig. Das Formular Meldung für Veranstaltungen über 93 dB (A) ist online unter "Meldung für Veranstaltungen über 93 dB (A)" oder bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen erhältlich.

Kleinspiele (Lotto, Tombola etc.)
Für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen gilt eine Meldepflicht. Weitere Angaben sowie die benötigten Formulare dazu erhalten Sie hier.

Zugehörige Objekte

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