Über eUmzug können Sie einfach einen Umzug melden (Wegzug / Zuzug / Umzug).

Wichtig zu wissen: Der Online-Dienst steht für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter nicht zur Verfügung.

Untenstehenden Link anwählen und Schritt für Schritt den Anweisungen folgen:
eUmzugCH


Wichtig:

Bei der Nutzung von eUmzugCH bezahlen Sie lediglich die Meldegebühren der Gemeinde. Die Gemeinden können anfallende Gebühren nachträglich in Rechnung stellen, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen (ausländerrechtliche Gebühren wie z.B. Ausweisgebühr).

Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden (entweder per Online-Service eUmzugCH oder am Gemeindeschalter).

Der Heimatschein wird von der Wegzugsgemeinde direkt der neuen Wohngemeinde per Post zugestellt.

Der Kanton Bern ist mit der Versuchsverordnung eUmzug legitimiert, den Online-Service eUmzugCH anzubieten.

Der Kanton Bern wird jeden Missbrauch von eUmzugCH zu einer strafrechtlichen Anzeige bringen.

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