Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 250 Gramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der "Pilot" jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden.

In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen untersagt oder nur eingeschränkt möglich ist. Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich vor jedem Drohnenflug über die geltenden Gebietseinschränkungen zu informieren. Die Einschränkungen sowie Kontaktangaben für allfällige Ausnahmebewilligungen finden Sie in der interaktiven Drohnenkarte. Der Drohnenguide fasst die Regeln und Anforderungen zusammen, welche von Drohnenpiloten eingehalten werden müssen, um ihre Drohne legal zu fliegen.

Auf dem gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Lauterbrunnen ist der Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 g verboten. Ausnahmebewilligungen können bei der zuständigen Stelle gem. der interaktiven Drohnenkarte beantragt werden.

Ausschnitt Drohnenkarte
Legende Drohnenkarte

 

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