Schulzahnpflege
Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen Schulen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung.
Folgende Aufgaben werden vom schulzahnärztlichen Dienst wahr genommen:
Prophylaxe, bestehend aus
- der jährlichen Kontrolluntersuchung
- regelmässigen vorbeugenden Massnahmen in der Schule unter Beizug von Fachpersonal
Kostengünstiges Angebot für die Behandlung kranker Kauorgane und anomaler Gebisse durch
- Ernennen von Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten
- Anwenden des Schulzahnpflegetarifs
Die Gemeinde trägt die Kosten der Prophylaxe und unterstützt minderbemittelte Eltern mit weiteren Beiträgen.