Nach mündlicher Abklärung der Verfügbarkeit ist das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular frühzeitig beim Hauswart einzureichen.
ACHTUNG: Gemäss Auflage der Gebäudeversicherung Bern, benötigt es ab Belegung von 50 Personen zusätzlich zur fix eingebauten Türe einen 2. Durchgang von mindestens 1.20 m Breite. Somit darf die Schiebetüre im Gemeindesaal ab 50 Personen nicht mehr komplett geschlossen werden.
Es gelten die Bestimmungen im Reglement über die ausserschulische Benützung von Schulanlagen, die Tarife im Gebührenreglement der Gemeinde und die Auflagen des Hauswartes.