Neonröhren, Fluoreszenz-, Halogen- und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen sowie beim EWL zurückgegeben werden.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Regelmässige Abfuhr