Lotteriebewilligung
Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos, die Sachpreise als Gewinn verteilen, unterliegen einer Meldepflicht.
Informationen und Formulare finden Sie auf der Webseite der Sicherheitsdirektion.
Zuständigkeit:
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Fonds und Bewilligungen - Bewilligungen und Meldungen
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. +41 31 636 98 95
E- Mail: bewilligungen@be.ch