Für die Bewilligung von Geschicklichkeitsspielautomaten ist die interkantonale Behörde, Gespa, zuständig.

Wird in einem Gastgewerbebetrieb ein neuer Jetonapparat in Betrieb genommen, müssen sich Wirtinnen und Wirte direkt bei der Lotterie- und Wettkommission, Gespa, melden.

Sollte jedoch ein bestehender Apparat demontiert werden, ist dies der Bewilligungsbehörde (Regierungsstatthalteramt) mitzuteilen, damit die Bewilligung ordnungsgemäss aufgehoben und eine Meldung an die Gespa gemacht werden kann.

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