Bei einem Todesfall haben die Angehörigen den Todesfall der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen zu melden. Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind Testament sowie Ehe- und Erbvertrag (sofern vorhanden) bereit zu halten. Zudem muss über das Vermögen und die gesetzlichen Erben Auskunft erteilt werden können.

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