Beglaubigung von Unterschriften
Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigen lassen?
Gemäss Artikel 62 - 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernischen Einwohnergemeinden keine Unterschriften beglaubigen.
Die Echtheit einer Unterschrift von Privaten oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original muss im Kanton Bern durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden.
Falls die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, muss die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern eingeholt werden:
Amt für Regierungsunterstützung und politische Rechte
Postgasse 68
Postfach
3000 Bern 8
Tel. : +41 31 633 75 11
Mail: info.arp@be.ch
Weitere Informationen zum Thema Beglaubigung finden Sie hier.
Untenstehend finden Sie die kantonalen gesetzlichen Grundlagen:
Notariatsverordnung
Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften