Der Gemeinderat ist das ausführende Organ (Exekutive) und führt die Gemeinde. Er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten. Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Die Zuständigkeiten im Rahmen der Gemeindeautonomie sind im Organisationsreglement der Gemeinde Lauterbrunnen beschrieben.

Die Gemeinderatssitzungen finden in der Regel alle drei Wochen statt. Bei Bedarf können weitere Sitzungen einberufen werden. Die Sitzungen werden von der Gemeinderatspräsidentin bzw. vom Gemeinderatspräsidenten geführt, der Gemeindeschreiber führt das Protokoll und hat Antragsrecht.

Die sechs Bezirke haben im Gemeinderat Anrecht auf eine bestimmte Anzahl Sitze.

2 Lauterbrunnen
2 Wengen
1 Mürren
1 Gimmelwald
1 Stechelberg
1 Isenfluh

Kontakt

Gemeinderat
Gsteigermatte 459B
3822 Lauterbrunnen

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