Öffentliche Mitwirkung Anpassung Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg»; Änderung Ersatz Sesselbahn «Wixi – Fallboden»
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Anpassung der Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg»; Änderung Ersatz Sesselbahn «Wixi – Fallboden» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Folgende Akten liegen vom 13. Dezember 2024 bis am 24. Januar 2025 während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen und Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen, öffentlich auf:
- Änderung Überbauungsplan Mst. 1:5000
- Änderung Überbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht
- Voruntersuchung Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen zu richten. Für Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Lauterbrunnen, 11. Dezember 2024
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Erläuterungsbericht (PDF, 1.35 MB) | Download | 0 | Erläuterungsbericht |
Überbauungsplan (PDF, 1.17 MB) | Download | 1 | Überbauungsplan |
Überbauungsvorschriften (PDF, 186.5 kB) | Download | 2 | Überbauungsvorschriften |
Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (PDF, 10.37 MB) | Download | 3 | Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung |